Jugendschutz

AB 01.04.2016 GILT DAS NEUE JUGENDSCHUTZGESETZ
Ab dem 01.04.2016 dürfen Personen unter 18 Jahren keine elektronischen Zigaretten, Shishas oder Liquids mehr kaufen. Dies gilt im Einzelhandel sowie für Onlineshops in Deutschland.
Onlineshops haben sicherzustellen, dass Personen unter 18 Jahren selbst eine Bestellung nicht auslösen dürfen. Daher muss vor dem Kaufabschluss eine Altersprüfung durchgeführt werden.
WIE WIRD DIE ALTERPRÜFUNG BEI NEW VAPE DURCHGEFÜHRT?
Die Altersprüfung wird im Hintergrund ausgeführt, so dass Sie beim Kauf keinerlei Einschränkungen haben. Dazu wird eine Abfrage der Adressdaten und des Geburtsdatums über die Schufa automatisiert durchgeführt. Wir haben uns als Partner die Schufa ausgesucht, da diese über den größten Datensatz verfügt.
Die Abfrage betrifft weder die Bonität noch führt diese zu einer Verschlechterung Ihrer Schufa Daten. Es wird lediglich die Übereinstimmung der Daten überprüft.
GEBURTSDATUM EINGEBEN
Grundsätzlich haben wir bisher nur die Daten von Ihnen abgefragt, die unbedingt notwendig waren um eine Bestellung auszuführen. Daher haben die meisten Kunden bei uns das Geburtsdatum noch nicht angegeben. Bevor Sie die Bestellung auslösen, bitten wir Sie daher, in Ihrem Kundenkonto das Geburtsdatum (ganz unten) anzugeben. Ansonsten erhalten Sie später eine Fehlermeldung bei der Altersprüfung.
WAS PASSIERT BEI EINER FEHLERMELDUNG?
In wenigen Fällen kann eine Altersprüfung nicht durchgeführt werden. Dies kann z.B. sein, wenn Sie bei der Schufa nicht bekannt sind oder Ihre Daten nicht übereinstimmen. Sie haben dann die Möglichkeit Ihren Personalausweis hochzuladen und wir schalten Ihr Konto manuell frei. Sobald das Konto freigeschaltet ist, werden wir Sie per Mail darüber informieren.
Ansonsten wenden Sie sich bitte an unserem Support unter der kostenlosen Nummer: XXXXXXXXXX.
ALTERSÜBERPRÜFUNG BEI DER ZUSTELLUNG
Auch bei der Zustellung muss überprüft werden, dass kein Minderjähriger das Paket empfängt. Daher ist keine Lieferung an vereinbarte Ablageorte mehr möglich. Bitte prüfen Sie diesbezüglich Ihre Lieferanschrift.
Sollte kein Empfangsberechtigter Ihre Sendung entgegennehmen können, so wird die Lieferung in der nächstgelegenen Postfiliale zur Abholung bereitgestellt.
Sie können weiterhin Ihre Sendung abweichend von Ihrer Rechnungsadresse zustellen lassen (z.B. ins Büro). Stellen Sie dann lediglich sicher, dass eine volljährige Person das Paket entgegennehmen kann.